Beim Einsatz Ihrer girocard oder Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard oder Visa innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten neue Transparenzregeln. Diese betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung.
Sie haben die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch zu erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte.
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
ab dem 19. April 2021 gelten ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union bei Fremdwährungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa. Das betrifft Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) nutzen.
Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z. B. Dänische Krone, Polnischer Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen von uns mittels E-Mail oder SMS informieren lassen.
- Wenn Sie hieran interessiert sind, können Sie in unserem Online-Banking unter „Service“ eine entsprechende „Benachrichtigung“ anlegen
- sich bei Bedarf direkt an unsere Mitarbeiter in der Filiale wenden, um uns entsprechend zu beauftragen
- Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Unsere Kolleginnen und Kollegen sind gern für Sie da.
- Natürlich können Sie uns auch unter +49 8206 9604 0 anrufen. Erleben Sie die Vorteile unserer Genossenschaftlichen Beratung: die Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Raiffeisenbank Lechrain eG